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NIS228. Juni 2026·5 Min. Lesezeit

NIS2-Nachfrist bis 31.07.2026: Was Sie jetzt noch schaffen können

Die BSI-Nachfrist für die Registrierung läuft ab. Wer betroffen ist, was bis Ende Juli passieren muss und was danach realistisch bleibt.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft. Für die Registrierung beim BSI läuft aktuell die Nachfrist, sie endet am 31. Juli 2026. Danach drohen bei Verstößen Bußgelder, die je nach Einrichtung bis in den siebenstelligen Bereich gehen.

Wer überhaupt betroffen ist

Die Grundregel: Ihr Unternehmen arbeitet in einem der regulierten Sektoren und hat mindestens 50 Mitarbeitende oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Zu den Sektoren zählen unter anderem Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, aber auch verarbeitendes Gewerbe und Chemie. Viele Mittelständler sind betroffen, ohne es zu wissen.

Dazu kommt die Lieferkette: Wer Zulieferer oder Dienstleister eines NIS2-pflichtigen Unternehmens ist, fällt oft nicht selbst unter das Gesetz, muss seinen Auftraggebern aber Sicherheitsnachweise liefern. Paragraf 30 BSIG verpflichtet die Betroffenen, ihre Lieferkette abzusichern. Diese Anforderungen landen gerade reihenweise als Fragebögen in den Postfächern von Zulieferern.

Was bis zum 31. Juli passieren muss

  • Betroffenheit klären: Sektor und Unternehmensgröße prüfen, Ergebnis dokumentieren
  • Registrierung beim BSI durchführen, falls betroffen
  • Verantwortlichkeiten festlegen: Wer haftet, wer meldet Vorfälle, wer entscheidet
  • Bestandsaufnahme der IT-Umgebung als Basis für alles Weitere

Und wenn die Frist nicht mehr reicht?

Dann gilt: Registrierung nachholen und die technische Umsetzung sauber aufsetzen statt in Panik Einzelmaßnahmen zu kaufen. Eine Microsoft-Umgebung lässt sich in 6 bis 12 Wochen auf ein nachweisbares Niveau bringen, inklusive Dokumentation. Wer nachweisen kann, dass die Umsetzung läuft, steht bei einer Prüfung deutlich besser da als jemand ohne Plan.

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