NIS2-Registrierung verpasst: Was jetzt zu tun ist
Die Frist für die BSI-Registrierung ist abgelaufen. Wer betroffen ist, warum die Pflicht trotzdem bleibt und was Sie jetzt nachholen sollten.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft. Die gesetzliche Frist für die Registrierung beim BSI endete am 6. März 2026. Danach hat das BSI verspätete Registrierungen noch bis Ende Juli 2026 geduldet, auch diese Kulanzfrist ist vorbei. Die Pflicht selbst bleibt bestehen: Eine fehlende Registrierung ist nach § 65 BSIG ein eigener Bußgeldtatbestand, auch ohne Sicherheitsvorfall.
Wer überhaupt betroffen ist
Die Grundregel: Ihr Unternehmen arbeitet in einem der regulierten Sektoren und hat mindestens 50 Mitarbeitende oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Zu den Sektoren zählen unter anderem Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, aber auch verarbeitendes Gewerbe und Chemie. Viele Mittelständler sind betroffen, ohne es zu wissen.
Dazu kommt die Lieferkette: Wer Zulieferer oder Dienstleister eines NIS2-pflichtigen Unternehmens ist, fällt oft nicht selbst unter das Gesetz, muss seinen Auftraggebern aber Sicherheitsnachweise liefern. Paragraf 30 BSIG verpflichtet die Betroffenen, ihre Lieferkette abzusichern. Diese Anforderungen landen gerade reihenweise als Fragebögen in den Postfächern von Zulieferern.
Was jetzt passieren muss
- Betroffenheit klären: Sektor und Unternehmensgröße prüfen, Ergebnis dokumentieren
- Registrierung beim BSI durchführen, falls betroffen
- Verantwortlichkeiten festlegen: Wer haftet, wer meldet Vorfälle, wer entscheidet
- Bestandsaufnahme der IT-Umgebung als Basis für alles Weitere
Und wenn die Frist schon vorbei ist?
Dann gilt: Registrierung nachholen und die technische Umsetzung sauber aufsetzen statt in Panik Einzelmaßnahmen zu kaufen. Eine Microsoft-Umgebung lässt sich in 6 bis 12 Wochen auf ein nachweisbares Niveau bringen, inklusive Dokumentation. Wer nachweisen kann, dass die Umsetzung läuft, steht bei einer Prüfung deutlich besser da als jemand ohne Plan.
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